Neue Voraussetzungen für Wertpapiergeschäfte ab Jänner 2018
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Im Rahmen von MiFID II (einer europäischen Richtlinie für Finanzmärkte), die durch das neue Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) umgesetzt wird, kommt es 2018 unter anderem zu einer Neuerung für alle Firmenkunden (juristische Personen). Ziel des neuen WAG ist der Ausbau des Anlegerschutzes und neue Transparenzvorschriften im Wertpapiergeschäft. Diese Vorschriften betreffen unter anderem Firmenkunden, die Wertpapiergeschäfte tätigen. Unternehmen können ab 2018 nur dann Wertpapiergeschäfte durchführen, wenn sie einen sogenannten Legal Entity Identifier (LEI) haben (Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR)). Beim LEI handelt es sich um eine standardisierte 20-stellige Kennnummer, die weltweit eine eindeutige Identifizierung von Teilnehmern am Finanzmarkt (beispielsweise Unternehmen, Banken oder Investmentfonds) ermöglicht. Die Volksbank Oberösterreich AG muss ab 1.1.2018 Geschäfte mit Finanzinstrumenten an die zuständige Behörde melden. Ohne entsprechende Kundennennung (durch den LEI) darf keine Transaktion mehr durchgeführte werden. Jedes Unternehmen muss seinen LEI selbst bei einer Vergabestelle beantragen und seinem Kreditinstitut bekanntgeben. Europas größte Vergabestelle für den LEI ist WM Datenservice Deutschland. Um Ihren LEI zu beantragen bzw. einen bestehenden LEI zu verlängern, wurde durch die WM Datenservice die Webseite www.wm-leiportal.org eingerichtet. Dort können auch die Kosten für die Beantragung (einmalig), Verwaltung und die jährliche Verlängerung eingesehen werden.
Wir unterstützen Sie auch gerne bei der Beantragung des LEI.
Hierfür benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht, die Sie bei Ihrem Kundenberater erhalten und unterzeichnen können.
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Weiterführende Informationen zum Thema LEI finden Sie auf folgenden Seiten: